Wednesdays for women in ip
License to all vs. Access to all
Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität Osnabrück
In seiner Huawei/ZTE-Entscheidung hat der EuGH einen Fahrplan aufgestellt, wie sich der SEP-Inhaber und der Implementierer auf eine FRAND-Lizenz einigen können und sollen. Inzwischen haben die nationalen Gerichte dieses Konzept verfolgt und weiterentwickelt. Die Bühne für diesen Rahmen war bisher jedoch Patentverletzungsverfahren vor nationalen Gerichten. Beteiligt an diesem Unterfangen waren demnach der Kläger und der jeweilige Beklagte. In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, ob der SEP-Inhaber aufgrund seiner FRAND-Erklärung verpflichtet ist, jedem willigen Lizenznehmer eine Lizenz anzubieten, oder ob er nur dafür sorgen muss, dass jeder Implementierer einen fairen Zugang zum Standard hat. Das Thema bleibt ungeklärt. Der Vortrag soll diese Diskussion sowohl aus kartellrechtlicher als auch aus patentrechtlicher (lizenzvertrags-)rechtlicher Sicht beleuchten.
Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität Osnabrück
Nach dem Abschluss ihres Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien hat Frau McGuire zunächst ein Aufbaustudium „Magister des deutschen Rechts“ absolviert und anschließend als Trainee bei Freshfields, Bruckhaus, Deringer in Brüssel gearbeitet. Von 2001-2003 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht an der Universität Göttingen und hat dort auch promoviert. Im Anschluss an ihr Gerichtsjahr im Sprengel des OLG Wien war sie als akademische Rätin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, deutsches und internationales Zivilprozessrecht an der Universität Osnabrück beschäftigt und hat zugleich in der Study Group on a European Civil Code mitgearbeitet. 2009 hat ihr die Universität Osnabrück die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums, Zivilprozessrecht sowie IPR und IZVR erteilt. 2010 erfolgte ein Ruf auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums sowie deutsches und europäisches Verfahrensrecht an der Universität Mannheim, an der sie bis zu ihrem Wechsel nach Osnabrück tätig war.
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