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Entwicklungen zum neuen §145a PatG
Dr. Bérénice Thom, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf
Am 10.8.2021 trat das 2.PatMoG in Kraft und mit ihm der neue §145a PatG, der beim Unterlassungsanspruch erstmals eine vorgelagerte Verhältnismäßigkeitsprüfung einführt. Frau Thom gibt uns einen Überblick, ob und wie sich die gesetzliche Beschränkung des Unterlassungsanspruchs bisher in der Praxis auswirkt.
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